Menschen die von Demenz betroffen sind
- gehen in ihre eigene Welt, in die Vergangenheit
- verlieren den Bezug zum hier und jetzt
- verlieren nach und nach Fähigkeiten und Fertigkeiten
Zu Beginn bemerken Betroffene diese Veränderungen häufig und ziehen sich zurück. Aus Scham und Unsicherheit. Es droht Isolation!
Um sich in ihrem Alltag zu orientieren benötigen Demenzkranke:
- feste Strukturen und Rituale
- Geduld und Verständnis
- Menschen denen sie vertrauen können
Angehörige von Betroffenen
- sind meist 24h im Dauereinsatz
- bleiben mit ihren Bedürfnissen auf der Strecke
- brauchen Unterstützung und Entlastung
- können durch fachliche Beratung ihre Situation erheblich verbessern
Sie brauchen etwas Zeit für sich? Zuspruch? Beratung? Entlastung?
Wir vertreten Sie! Kümmern uns liebevoll, geduldig und mit Respekt um Ihren Angehörigen. Sie haben ein Recht Ihren Bedürfnissen nachzugehen.
!!Nur wer sich gut um sich kümmert, kann sich gut um andere kümmern!!
Oft sind es Kleinigkeiten die einem den Alltag erleichtern,
wir Beraten Sie gerne!
Betreuung im häuslichen Umfeld mit individueller Zeitgestaltung
Wir bieten Ihrer/m Angehörigen Unterhaltung und Gesellschaft,
gleichzeitig fordern und fördern wir sie/ihn
- erzählen
- lesen vor
- spielen Spiele
- singen gemeinsam
- schauen uns Fotos an
- gehen spazieren
- werkeln im Haushalt
- werkeln im Garten
dies festigt die Fähigkeiten und fördert die Selbständigkeit
sanft und effizient.
Diese Leistungen können bei bestehendem Pflegegrad mit der Pflegekasse/Krankenkasse abgerechnet werden.
Unterstützung Angehöriger
Unterstützung pflegender Angehöriger im Rahmen des § 45 b SGB XI*
- Betreuung im häuslichen Umfeld
Unterstützung im Rahmen der Verhinderungspflege**
- Stundenweise Vertretung der Pflegeperson bei Urlaub und Krankheit
- Stundenweise Vertretung der Pflegeperson zur Wahrnehmung persönlicher Termine und Freizeit
Diese Leistungen können bei bestehendem Pflegegrad mit der Pflegekasse/Krankenkasse abgerechnet werden.
*
§ 45b SGB XI Zusätzliche Betreuungsleistungen
(1) Versicherte, die die Voraussetzungen des § 45a erfüllen, können je nach Umfang des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden ersetzt, höchstens jedoch 125 Euro monatlich.
**
§ 39 SGB XI Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr; § 34 Abs. 2 Satz 1 gilt nicht. Voraussetzung ist, daß die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat....Die Aufwendungen der Pflegekassen können sich im Kalenderjahr auf bis zu 1.612 Euro ab 1. Januar 2015 belaufen,..